Mittwoch, 17. Februar 2010

Welcome Farang (1)

Liebe Freunde - Aufgepaßt!

Im Januar 2008 kamen über 1 Mio. Touristen nach Thailand. Doch seither sind die Ankunftszahlen unter Schwankungen um rund 40% eingebrochen. Im Monat Juli 2009 kamen nur noch 642.732 Besucher ins Land. Und der Trend ist trotz massiver Werbemassnahmen der thailändischen Tourismusbehörde (TAT) ungebrochen. Diese Situation hat in dem Land zu massiven negativen Auswirkungen geführt. Die Arbeitslosenzahlen sind weiterhin steigend, die Leerstände von Geschäftsimmobilien in den touristischen Zentren nehmen weiter zu und die Lage am Markt für Wohnimmobilien ist geprägt von einem Überangebot von unverkäuflichen Objekten.

Da diese Entwicklung nicht so leicht umzukehren ist, hat man sich nun der bereits im Land lebenden Ausländer erinnert, die ja eine beträchtliche Stütze der lokalen Infrastruktur und des Wirtschaftslebens darstellen. Auch mit Blick auf die Nachbarländer, wo Ausländer vorteilhaftere Ansiedlungs- und Lebensbedingungen vorfinden, will die Regierung nun einen rigorosen Schritt nach vorne machen und hat eine Reihe von Vorzugsregelungen ins Leben gerufen, die das thailändische Ausländerrecht freundlicher gestalten sollen. So ist u. a. beabsichtigt, das Visaverfahren weitgehend zu verschlanken und auch bei den Eigentumsgesetzen Erleichterungen einzuführen. Mit solcherlei Maßnahmen, beabsichtigt die Regierung, die bereits ansässigen Fremden weiterhin im Land zu halten und einen Anreiz zu vermehrtem Konsum zu geben. Die Vorzugskonditionen beinhalten im Einzelnen ein kostenfreies Einbürgerungsangebot auf Lebenszeit, sowie Vorteile beim Grundstückserwerb.

Mit dem Angebot für eine kostenfreie und zeitlich unbegrenzte Einbürgerung in den Thaistaat, entfällt künftighin der umständliche und schwer zu durchschauende Hürdenlauf der jetzigen Visapraxis, der für ältere Antragsteller häufig sehr belastend war. Der Ausländer wird nun rechtlich wie ein Thai behandelt. Er darf auf seinen Namen Geschäfte und Bankkonten eröffnen und kann Eigentümer von Grundstücken werden, die die Größe von einem Rai (1600 qm) nicht überschreiten. Auch der Grundstückshandel ist dem Ausländer erlaubt, sofern er ihn bei den Gewerbebehörden und dem Finanzamt vorher angemeldet hat.

Der Ausländer bleibt weiterhin im Besitz seines Herkunftspasses, doch bleibt er vom allgemeinen Wahlrecht ausgeschlossen. Voraussetzung zur Erlangung dieser Einbürgerungsoption ist der Nachweis laufender gesicherter Einkünfte bzw. die Vorlage eines Business-Plans sowie ergänzend die erfolgreiche Teilnahme an einem abzuleistenden Einbürgerungstest, der landesweit in den jeweiligen Immigrationsämtern durchgeführt werden soll. Die Aktion läuft unter dem anwerbefreundlichen Förder-Codewort „Welcome Farang“ und die Einzelheiten der Neuerungen werden in den nächsten Tagen in einer regierungsamtlichen Veröffentlichung bekannt gegeben.

Zu diesem Zweck ist mir als geprüftem Übersetzer von der Fremdsprachenabteilung der Einwanderungsbehörde der in Aussicht stehende Text des Einbürgerungstests zugegangen, damit er im Hinblick auf seine sprachliche Korrektheit überprüft werden kann.

Die heutige Vorabveröffentlichung des Rohentwurfs der 20 Einbürgerungsfragen soll dazu dienen, den Test im Hinblick auf etwaig unverständlich erscheinende Passagen oder sonstige schwer verstehbare Auffälligkeiten zur Lesekontrolle vorzustellen. Ziel ist es, eine breite Verständlichkeitsbasis zu gewährleisten, damit auch ältere und fremdsprachlich wenig versierte Einbürgerungswillige nicht von vornherein an sprachlichen Hürden scheitern. Sollten also vereinzelt Verstehensprobleme auftreten, so bitte ich um entsprechende Rückmeldung, damit sie noch rechtzeitig behoben werden kann.

Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass die Testfragen keinesfalls bereits jetzt und ohne die üblicherweise mitgelieferten Anleitungshinweise beantwortet werden sollten, da die für die Prüfung der Prüfungsergebnisse zuständigen Prüfer der Regierung die Überprüfung des Prüfverfahrens noch nicht abschließend überprüft haben.

Seid ihr bereit?

Welcome Farang (2)

Welcome Farang (3)


(c)Paul Martini, Sept. 2009

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